Im Brandfall ist Rauch die häufigste Todesursache. Eine Rauchschutztür hält ihn dort, wo er entsteht, und sichert Flucht- und Rettungswege in den entscheidenden Minuten. Arbonia liefert dafür geprüfte, gestalterisch flexible und bauaufsichtlich anerkannte Lösungen.
Was ist eine Rauchschutztür?
Eine Rauchschutztür (kurz: RS-Tür) ist eine selbstschließende Tür, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch wirksam behindert. Sie ist als Bauteil nach DIN 18095 bzw. DIN EN 1634-3 geprüft und trägt eine bauaufsichtliche Kennzeichnung. Ihr primäres Ziel ist es, die Ausbreitung der hochgiftigen Brandgase – Kohlenmonoxid, Cyanwasserstoff, Reizgase – über Flure, Treppenräume und Gebäudeabschnitte hinweg zu verzögern. Dadurch bleiben Flucht- und Rettungswege länger nutzbar, die Sichtverhältnisse für die Selbstrettung verbessern sich und die Feuerwehr kann gezielter vorgehen.
Wichtig: Eine Rauchschutztür ist kein Feuerschutzabschluss. Sie besitzt keinen vordefinierten Feuerwiderstand, sondern ist ausschließlich auf Rauchdichtheit geprüft. Ihre volle Wirkung entfaltet sie immer im Zusammenspiel mit Zarge, Dichtung, Türschließer und – falls vorhanden – Verglasung; deshalb dürfen einzelne Komponenten nicht beliebig getauscht werden.
Normen und Anforderungen an Rauchschutztüren
Rauchschutztüren werden in Deutschland und im europäischen Raum auf Basis eines klar definierten Norm-Sets geprüft, klassifiziert und in den Verkehr gebracht. Wer eine Rauchschutztür plant, ausschreibt oder einbaut, sollte vor allem diese vier Regelwerke kennen:
DIN 18095 – die deutsche Grundlage
Die DIN 18095 definiert seit Jahrzehnten die Anforderungen an rauchdichte Türen in Deutschland. Geprüft wird mit kalter Luft sowie mit auf 200 °C erhitzter Luft bei einem Überdruck von 50 Pascal. Die maximal zulässige Leckrate beträgt für einflügelige Türen (RS-1) 20 m³/h und für zweiflügelige Türen (RS-2) 30 m³/h. Diese Werte gelten als ausreichend, um in der entscheidenden ersten Phase eines Entstehungsbrands die Selbstrettung zu ermöglichen. Ergänzt wird die DIN 18095 durch die Dauerfunktionsprüfung nach DIN 4102-18, die nachweist, dass die Tür auch nach vielen tausend Schließzyklen noch dicht ist.
DIN EN 1634-3 und EN 13501-2 – die europäische Klassifizierung
Auf europäischer Ebene wurde die Prüfvorschrift mit der DIN EN 1634-3 „Feuerwiderstandsprüfungen an Feuerschutzabschlüssen – Teil 3: Rauchschutztüren" harmonisiert. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 13501-2 mit den Indizes Sa und S200: Sa beschreibt die Dichtheit bei Umgebungstemperatur, S200 die Dichtheit bei einer Lufttemperatur von 200 °C – und entspricht damit funktional der bisherigen RS-Tür nach DIN 18095. Für kombinierte Brand- und Rauchschutztüren gilt zusätzlich die EN 16034, die als europäische Produktnorm das CE-Zeichen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse regelt.
Selbstschließung, Prüfzeugnis und Kennzeichnung
Jede Rauchschutztür benötigt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) und muss zwingend mit einem Türschließer ausgestattet sein, der die Tür nach jeder Öffnung sicher und vollständig schließt. Eine offen gehaltene Rauchschutztür ist nur dann zulässig, wenn sie über eine geprüfte Feststellanlage mit Rauchmelder verfügt, die die Tür im Brandfall automatisch freigibt. Außerdem muss jede Rauchschutztür ein dauerhaft angebrachtes Kennzeichnungsschild mit Hersteller, Typ, Prüfzeugnis und Klassifizierung tragen – fehlt dieses, gilt die Tür als bauaufsichtlich nicht nachgewiesen.
Rauchschutztür vs. Brandschutztür – der Unterschied
Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse, T30, T60, T90, T120) sind dafür konstruiert, Feuer für eine bestimmte Zeit zurückzuhalten – sie werden im Ofen unter realer Brandlast geprüft. Rauchschutztüren hingegen werden auf Dichtheit gegenüber Rauch geprüft und besitzen für sich genommen keinen Feuerwiderstand. In der Praxis treffen beide Funktionen häufig aufeinander: Eine T30-RS- oder T90-RS-Tür kombiniert Feuerwiderstand und Rauchdichtheit in einem Bauteil. Welche Variante notwendig ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept des jeweiligen Gebäudes – Rauchschutz ist dabei oft die Mindestanforderung in Flucht- und Rettungswegen, der Feuerwiderstand wird bei Brandabschnittstrennungen ergänzend gefordert.
Wo sind Rauchschutztüren vorgeschrieben?
Art und Anzahl der erforderlichen Rauchschutztüren ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung in Verbindung mit der Musterbauordnung (MBO), aus Sonderbauverordnungen (zum Beispiel für Versammlungsstätten oder Beherbergungsbetriebe) und aus dem objektspezifischen Brandschutzkonzept. Typische Einsatzfelder sind:
- Notwendige Treppenräume: Zwischen Treppenraum und angrenzenden Bereichen wie Kellergeschossen, Dachräumen, Werkstätten, Läden oder Lagerräumen sowie zu Nutzungseinheiten über 200 m² (außer Wohnungen) sind rauchdichte, selbstschließende Abschlüsse vorgeschrieben.
- Hotels und Beherbergungsbetriebe: Gästezimmertüren werden in der Mehrzahl der deutschen Bundesländer als Rauchschutztür ausgeführt – häufig kombiniert mit Schallschutz und einem definierten Feuerwiderstand.
- Krankenhäuser, Pflegeheime und Sonderbauten: Lange Flure mit Rauchabschnitten benötigen rauchdichte Abschlüsse, um Patient:innen und Bewohner:innen sichere Aufenthaltsbereiche zu garantieren.
- Schulen und Verwaltungsgebäude: Flure und Treppenhäuser mit großen Personenzahlen werden mit Rauchschutztüren in Brand-/Rauchabschnitte gegliedert.
- Mehrfamilien- und Wohngebäude: Wohnungseingangstüren mit RS-Funktion sowie rauchdichte Abschlüsse zwischen Wohnungen, Treppenhäusern und Kellern.
- Industrie- und Sonderbauten: Trennung kritischer Bereiche, Schutz von Servern, Archiven und sicherheitsrelevanter Technik.
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