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Sicher Flüchten – erste Priorität bei Gefahr


Müssen Menschen aus Gebäuden flüchten, ist sicherzustellen, dass alle Personen durch entsprechende Ausgänge ins Freie gelangen oder sichere Bereiche erreichen.

Da die „normalen“ Zugänge/Ausgänge im Gefahrenfall meistens nicht für die zu erwartenden Menschenmengen ausgelegt sind, werden Fluchtwege geplant, in deren Verlauf Türen existieren.

Die max. Fluchtweglänge bis zum Ausgang/sicheren Bereich ist festgelegt und darf im Allgemeinen höchstens 35 m betragen (geringere Distanzen möglich).

Die Türen in Fluchtwegen müssen „leicht und in voller Breite“ in Fluchtrichtung zu öffnen sein (sowohl Innentüren als auch Außentüren). Wichtig ist, dass die Fluchtwegbreiten gemäß Gefährdungsbeurteilung festgelegt und eingehalten werden. Hinweise zu der lichten Durchgangsbreite an Türen in Fluchtwegen finden Sie hier.

Bei Türen in Fluchtwegen wird zwischen Notausgangstüren und Paniktüren unterschieden.


Sicher raus – mit und ohne Panik

Notausgangstüren kommen zum Einsatz, wenn sich im Gebäude Personen aufhalten, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind (Büros, Betriebsstätten, Kindergärten usw.). Diese Türen werden über die üblichen Türdrücker betätigt. Zum Einsatz kommen in der Regel Beschläge/Schlösser nach DIN EN 179.

Paniktüren werden eingesetzt, wenn sich die Personen im Gebäude nicht mit den Gegebenheiten auskennen oder Panik zu erwarten ist. Dies ist i. d. R. der Fall bei öffentlichen Gebäuden, einem Kino, einer Versammlungsstätte u. ä. Paniktüren haben Druckstangen, die die Türen öffnen, sobald gegen diese Stangen Druck ausgeübt wird. Zum Einsatz kommen in der Regel Beschläge/Schlösser nach DIN EN 1125.

In Verbindung mit den Fluchtwegtüren gibt es häufig Zusatzanforderungen zur Absicherung der Türen oder zur Überwachung dieser Bauelemente.


Innenflur mit geöffneter einflügeliger Glastür in hellem Metallrahmen und festem Seitenteil, Oberlicht, grünes Notausgangsschild mit Laufmann und Pfeil nach unten, runde Deckenleuchten und heller Terrazzo-Boden.
Weiße Fluchtwegtür mit großem rechteckigem Verglasungsfeld, durch das mehrere hintereinander liegende weiße Türen sichtbar sind; darüber grünes Notausgangsschild mit Abwärtspfeil, links die Zahl „8“, rechts ein roter Feuerlöscher an der Wand.
Skizze einer Türöffnung mit blauem Doppelpfeil oben und Beschriftung 'erforderliche Fluchtwegbreite laut Gefährdungsbeurteilung'. Mittig roter Doppelpfeil und Text: 'Die erforderliche Fluchtwegbreite darf bei Türen max. 15 cm unterschritten werden. Alle ins Lichte einstehende Dinge werden berücksichtigt.' Links stilisierte Tür mit Griff und zwei grauen Rechtecken; an den Türlaibungen je ein orangefarbenes Rechteck. Unten die Beschriftung 'Prinzipskizze'.