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Laubengangtüren mit Brandschutz und geprüfter Sicherheit

Laubengangtüren stellen besondere Anforderungen an Brandschutz und Bauphysik – insbesondere im verdichteten Wohnbau oder bei Nutzungsänderungen von Gebäuden. Wir bieten geprüfte Lösungen, die neben dem Brandschutz auch alle relevanten Nachweise wie Schlagregendichtheit oder U-Wert erfüllen.

Unsere Türen sind speziell für den Einsatz als Laubengangtüren konzipiert und optimal auf diese Anforderungen abgestimmt.

Fachbezeichnung: EI30, T30, T60, T90
Funktionen: Schallschutz, Brandschutz, Rauchhemmung, Einbruchhemmung,  Durchschusshemmung, Sonderlösungen


Weiße Doppeltür mit je sechs rechteckigen Glasfeldern pro Flügel, halbrundes Oberlicht, warm beleuchteter Innenraum, zwei seitliche Wandlampen und gepflasterter Vorbereich
Stuckdecke mit plastischen Ornamenten, zentrales ovales blaues Fenster, weiße Wände und mehrere hängende Deckenleuchten
Weiße zweiflügelige Tür mit mehrfach unterteilten Glaseinsätzen und halbkreisförmigem Oberlicht; Glasflächen spiegeln Hof und gegenüberliegende Fenster, im Innenraum ist ein Gerüst erkennbar; schwarzer Griff rechts und je eine runde Wandlampe an den Fassadenpfeilern.
Zertifikatsseite ‚Nachweis‘ des ift Rosenheim mit Klassifizierungsbericht zu Feuerwiderstand, Rauchdichtheit und selbstschließender Eigenschaft; aufgeführte Klassifizierungen E 90, EW 90, EI1 90, EI2 90; ift‑Logo, drei Piktogramme (Flamme, Dichtung, Schließfunktion), runder Prüfstempel, handschriftliche Unterschriften und Datum 14.11.2017; Adressangaben TPO‑Holz Systeme GmbH und ift Rosenheim.
Weißer zweiflügeliger Fensterrahmen mit vier Scheiben und Sprossen, zwei mittige Griffe; außen schneebedeckte Fensterbank und helle Außenwand

Geht nicht – kommt schon mal vor!

Liegt kein fertiger Nachweise zu dem gewünschten Bauelement vor, kennen wir die baurechtlichen Möglichkeiten, Elemente trotzdem herzustellen die Verwendbarkeit nachzuweisen. So ist z. B. die Beantragung einer „Zustimmung im Einzelfall“ ein gängiger Weg, diese besonderen Elemente gemäss der geltenden Bauordnung verwenden zu dürfen – allerdings gibt es auch hier Grenzen.


Mehr Informationen?

In unserer Rubrik „Service“ finden Sie zahlreiche Dokumente wie Zulassungen, Nachweise, Einbauanleitungen oder Ausschreibungstexte. Hier geht’s zu „Service“ und hier zum Kontaktformular.