Laubengangtüren mit Brandschutz und geprüfter Sicherheit
Laubengangtüren stellen besondere Anforderungen an Brandschutz und Bauphysik – insbesondere im verdichteten Wohnbau oder bei Nutzungsänderungen von Gebäuden. Wir bieten geprüfte Lösungen, die neben dem Brandschutz auch alle relevanten Nachweise wie Schlagregendichtheit oder U-Wert erfüllen.
Unsere Türen sind speziell für den Einsatz als Laubengangtüren konzipiert und optimal auf diese Anforderungen abgestimmt.
Fachbezeichnung: EI30, T30, T60, T90
Funktionen: Schallschutz, Brandschutz, Rauchhemmung, Einbruchhemmung, Durchschusshemmung, Sonderlösungen
Geht nicht – kommt schon mal vor!
Liegt kein fertiger Nachweise zu dem gewünschten Bauelement vor, kennen wir die baurechtlichen Möglichkeiten, Elemente trotzdem herzustellen die Verwendbarkeit nachzuweisen. So ist z. B. die Beantragung einer „Zustimmung im Einzelfall“ ein gängiger Weg, diese besonderen Elemente gemäss der geltenden Bauordnung verwenden zu dürfen – allerdings gibt es auch hier Grenzen.
Mehr Informationen?
In unserer Rubrik „Service“ finden Sie zahlreiche Dokumente wie Zulassungen, Nachweise, Einbauanleitungen oder Ausschreibungstexte. Hier geht’s zu „Service“ und hier zum Kontaktformular.